Jüngste Assange-Anhörung rückt Meinungsfreiheit in den Mittelpunkt

Letzte Woche hat das Anwaltsteam von Julian Assange einen weiteren Gerichtstermin wahrgenommen. Es könnte die letzte Gelegenheit für den Wikileaks-Publisher gewesen sein, ein britisches Gericht davon zu überzeugen, ihn nicht an die Vereinigten Staaten auszuliefern, wo er mit 18 Anklagen konfrontiert ist, darunter 17 unter dem berüchtigten Spionagegesetz von 1917, das sich auf Dokumente bezieht, die WikiLeaks zwischen 2010 und 2012 veröffentlicht hat. Sollte Assange verurteilt werden, wird er wahrscheinlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.  

Das Projekt Bridges for Media Freedom von Blueprint hat zweimal täglich Berichte über alle bisherigen Anhörungen von Assange veröffentlicht, einschließlich der Anhörung von letzter Woche, die Sie hier finden können. Dieser Artikel konzentriert sich auf eine Argumentationslinie, die in der vergangenen Woche vorgetragen wurde - die wohl weitreichendste, die von Assanges Anwaltsteam vorgebracht wurde. Es geht um die Wahrscheinlichkeit, dass eine Auslieferung einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellen würde, wie es in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert ist.

Eine Reihe von internationalen Menschenrechtsbeauftragten und eine Vielzahl von Organisationen, die sich für die Freiheit der Medien einsetzen, haben sich besorgt über den Fall geäußert. Im Mai 2022 sagte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, dass die Auslieferung von Assange eine "abschreckende Wirkung auf die Medienfreiheit" haben würde, da sie "die Presse letztlich daran hindern könnte, ihre Aufgabe als Informationsquelle und öffentlicher Watchdog in demokratischen Gesellschaften zu erfüllen".

Erst letzten Monat hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit der Ausarbeitung eines Berichts über "die Inhaftierung von Julian Assange und ihre abschreckende Wirkung auf die Menschenrechte" begonnen und eine Resolution verabschiedet, in der sie "ihre [2020] Forderung nach der Freilassung von Julian Assange bekräftigt."  

Das Interesse dieser verschiedenen Stellen des Europarats ist wichtig. Sollten die beiden Richter am High Court, die letzte Woche über Assanges Antrag auf Zulassung der Berufung entschieden haben, diesen Antrag ablehnen, bliebe nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Im Laufe der Jahre hat der Straßburger Gerichtshof eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die einen starken (aber nicht absoluten) Schutz für Journalismus bieten, der die öffentliche Kontrolle der Handlungen von Behörden fördert. Wenn militärische oder andere sensible Informationen zum Gegenstand einer journalistischen Untersuchung werden, muss dies wie jede andere Veröffentlichung auf der Grundlage einer Interessenabwägung beurteilt werden, bei der das öffentliche Interesse immer eine Rolle spielt. In Fällen, in denen die vertraulichen Informationen bereits an anderer Stelle veröffentlicht worden sind, hat der EGMR beispielsweise entschieden, dass eine weitere Veröffentlichung nicht als Verletzung eines Staatsgeheimnisses oder als Spionage angesehen werden kann.

Einer der Grundsätze der Auslieferung ist, dass die Anklage des Staates, der um die Auslieferung ersucht, eine Entsprechung in dem Staat haben muss, der das Ersuchen erhält. In der Entscheidung des Westminster Magistrates' Court aus dem Jahr 2021, gegen die Assanges Rechtsbeistand nun Berufung einlegen will, wies die Bezirksrichterin die Artikel 10-Argumente letztlich mit der Begründung zurück, dass das dokumentierte Verhalten einen Verstoß gegen den britischen Official Secrets Act darstellen würde. Im Jahr 2002 bestätigte das House of Lords - damals das höchste Berufungsgericht in England & Wales - die Strafverfolgung des MI5-Whistleblowers David Shayler, unter anderem mit der Begründung, dass eine offizielle Entscheidung, Informationen geheim zu halten, alle anderen Bedenken überwiegt.

Abgesehen davon, dass der britische Official Secrets Act noch nie zur Verfolgung eines Verlegers herangezogen wurde - und dass die Veröffentlichungen, um die es im Fall von Assange ging und die letztlich von der ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiterin Chelsea Manning stammten, wohl zu den folgenreichsten Enthüllungen aller Zeiten gehören - ist das Shayler-Urteil älter als mehrere wichtige Straßburger Urteile zu Whistleblowing-Fällen und scheint mit diesen nicht übereinzustimmen.

Diese Reihe von Fällen war äußerst einflussreich und hat die Grundsätze der Whistleblower-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2019 beeinflusst (obwohl der Schutz, den die EU und die Rechtsprechung des Europarats bieten, nicht absolut identisch sind). Einer der Anwälte, die Herrn Assange vertreten, Mark Summers KC, hat letzte Woche vor dem High Court mehrere dieser Fälle zitiert, darunter Guja gegen Moldawien (2008) und Halet gegen Luxemburg (2023).  Andere Fälle, die vor dem Straßburger Gerichtshof verhandelt wurden, wie Burcu und Toma gegen Rumänien (2013), haben Whistleblowern aus den Sicherheitsdiensten Recht gegeben, die Informationen von öffentlichem Interesse enthüllt hatten.

In seiner Rede vor dem Gerichtshof in der vergangenen Woche sagte Mark Summers, dass "Frau Manning Verbrechen auf höchster Ebene aufdeckte, die von der Armee, ja sogar von dem Staat, der sie beschäftigte, geduldet wurden... Es ist schwer vorstellbar, dass eine Enthüllung im größeren öffentlichen Interesse liegt. Wäre der Fall vor den Straßburger Gerichtshof gekommen, wäre dies sicherlich berücksichtigt worden. Während der Anwalt der Regierung der Vereinigten Staaten erklärte, es sei "unrealistisch", Manning als Whistleblower zu betrachten, gibt es Grund zu der Annahme, dass das Straßburger Gericht zu genau diesem Schluss kommen könnte.  

Warum sind Whistleblowing-Fälle wichtig, wenn es um die Strafverfolgung eines Verlegers geht?  Es ist nicht nur widersprüchlich, einen Verleger strafrechtlich zu verfolgen, wenn seine Quelle als Whistleblower anerkannt wurde, der Straßburger Gerichtshof hat auch klargestellt, dass Journalisten sich nicht eines Verbrechens bei der Veröffentlichung schuldig machen können, wenn ihre Informationsbeschaffung selbst kein Verbrechen ist. Eine der umstrittensten Anklagetheorien, die von den USA in diesem Fall vorgebracht wurde, ist die, dass ein Journalist als Teil einer kriminellen Verschwörung mit seiner Quelle angesehen werden kann, was der Entwicklung des Artikel 10-Rechts zuwiderzulaufen scheint.  

Mark Summers sagte dem High Court: "Wenn Sie glauben, dass Straßburg das A10-Argument in diesem Fall in Betracht ziehen würde, dann muss es auch hier vertretbar sein." Es ist durchaus denkbar, dass der Fall Assange dazu führt, dass die Art und Weise, wie Artikel 10 im Vereinigten Königreich geschützt wird, überdacht wird, da das geltende Recht wichtige Fälle aus Straßburg vorwegnimmt. Sollte dies der Fall sein, könnten die Richter des High Court, die letzte Woche über den Antrag auf Berufung entschieden haben, entscheiden, ob sie wollen, dass diese Regeln von Richtern in London oder am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg neu formuliert werden.

Previous
Previous

Rechtliches Vorgehen gegen Netzwerk Kritische Psychotherapie

Next
Next

Wichtiger Sieg für die Zivilgesellschaft: EU verabschiedet Anti-SLAPP-Richtlinie